Automatikregelung - FS Laufer 2020 Mobile

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Die Verordnung zur Automatikregelung ist da.

Sie tritt ab dem 1. April 2021 in Kraft.

Diese besagt, dass künftig Fahrschüler der Kl. B trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug
die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt bekommen, wenn sie vorher folgende Ausbildungsinhalte durchlaufen haben.

1. Mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug
2. Praktischer Nachweis, dass der Fahrschüler in der Lage ist ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen
  (Bescheinigung erfolgt durch Inhaber oder die verantwortliche Leiter der Fahrschule nach Überprüfung von 15 Minuten)

Der finanzielle Mehraufwand, gegenüber der bisherigen Ausbildung in der Klasse B
fällt gering aus, da die praktische Ausbildung auf dem Schaltfahrzeug in die Ausbildung des Automatikfahrzeuges integriert werden darf.
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