
Mofa  |  		Mindestalter: 15  |  		Ausbildung:  |  		- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,  |  	
AM 15 AM  |  		Modellprojekt: 15 Mindestalter: 16  |  		Ausbildung:  |  		- Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) - maximal 45 km/h bbH - Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor  |  	
A1  |  		Mindestalter: 16  |  		Ausbildung:  |  		- Leichtkrafträder bis 125 cm³(max. 11KW)  |  	
A2  |  		Mindestalter: 18  |  		Ausbildung:  |  		- Krafträder bis 35 KW  |  	
A  |  		Mindestalter: 24   |  		Ausbildung:  |  		- Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum von mehr als 50 cm³ und bbH von mehr als 45 km/h.  |  	
B  |  		Mindestalter: 18  |  		Ausbildung:  |  		Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zG  |  	
BF 17  |  		Mindestalter: 17 (Inkl. kostenlose Einweisung der Begleitpersonen)  |  		Ausbildung:  |  		Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zG  |  	
B 196 Schlüsselzahl für die Führerscheinklasse B  |  		Mindestalter: 25 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B  |  		Ausbildung: Theorie Mind. 4x 90 Minuten Theorie Praxis Mind. 5 x 90 Minuten Praxis (auch Überland und Autobahn)  |  		Nach der durchlaufenen Fahrerschulung darf der Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 ccm, Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) führen. (Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 für das Innland erworben! Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich)  |  	
B 197 Schlüsselzahl für die Führerscheinklasse B  |  		Mindestalter: 17 bei BF 17 sonst Mindestalter: 18  |  		Ausbildung: Praxis Mind. 10 x 45 Minuten Praxis als Bestandteil der Ausbildung in der Klasse B Abschluß 15 Min  Abschlußfahrt  |  		Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B
				mit Schaltgetriebe wurde absolviert (§ 17a FeV).  |  	
B 96  |  		Mindestalter: 18  |  		Ausbildung  |  		Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.  |  	
BE  |  		Mindestalter: 18  |  		Ausbildung  |  		Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG  |